Marder
Bekämpfung, Vergrämung und Abwehr
Der Marder – Ein verbissener Zeitgenosse!
Bei der Bekämpfung ist Zurückhaltung angesagt. Marder stehen unter Schutz und dürfen nur im Januar von Jägern gejagt werden. „Nur wer über eine Jagdbescheinigung bzw. entsprechende Berechtigung verfügt, darf den Tieren nachstellen.“ Daher kommt bei der Bekämpfung nur die Vertreibung/Vergrämung in Frage.
Oftmals gelangen Marder über dichtstehende Bäume neben Regenrinnen in das Haus. Solche Wege können durch Schmutz- und Kratzspuren leicht erkannt werden. Wenn man überstehende Äste absägt, kann dem Marder der Weg ins Haus abgeschnitten werden. Pfannenlagen unterm Dach oder unsauber abgedichtete Eintritte in die Versorgungsleitungen lassen sich oft mit Maschendraht abdichten.
Marder lassen sich durch das Ausbringen von unangenehmen Geschmacks- oder Geruchsstoffen leicht vertreiben. Ebenso kann man Marder durch Geräusche vertreiben (z.B. Ultraschallabwehr).
Fraglich ist, ob das Auslegen von Gegenständen wie Stoffbeutel mit Hundehaaren Marder ebenso vertreiben kann.
Häufige Ursachen:
Bewährte Maßnahmen:
Ihr Marder-Experte
Ich bin Adrian Machal, bin Kammerjäger und biete Ihnen Schädlingsbekämpfung in Stuttgart, Backnang, Ludwigsburg, Heilbronn, Schwäbisch Hall und Gaildorf.
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