Gastronomie

Gastraum, Küche, Vorratskammer, Biergarten / Gartenwirtschaft, usw.

„Alle Betriebe, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln in Berührung kommen, d.h. in denen Lebensmittel hergestellt, verarbeitet, behandelt oder zubereitet werden, sind verpflichtet eine lückenlose und sachgerechte Dokumentation zu führen, in der Hygiene-Maßnahmen jeder Zeit belegt werden können“ – so schreibt es das Lebensmittelrecht vor. Das betrifft insbesondere Restaurants, Kantinen, Cafés, Imbisse, Biergärten und Catering-/Partyservices und alle sonstigen gastronomischen Betriebe. Sie als Betriebsinhaber sind deshalb gesetzlich verpflichtet, ein präventives Überwachungssystem gegen einen möglichen Schädlingsbefall zu installieren. Unsere Erfahrung zeigt: viele Betriebsinhaber unterschätzen die rechtliche Situation. Seit dem 1. Januar 2006 gilt in Deutschland unmittelbar europäisches Recht und seitdem ist ein Monitoringsystem (HACCP) Pflicht! HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points) steht hier für Gefahren-Analyse und Kontrolle kritischer Punkte. Hierbei handelt es sich um ein Kontrollkonzept, das präventiv angesiedelt ist zum Erhalt der Waren-Sicherheit und -Qualität. Ein offenkundiger Befall mit Mäusen, Ratten, Insekten jeglicher Art wie Schaben, Fliegen, Motten, Käfer, Ameisen oder auch Milben im Bereich von Lager, Transport und Logistik kann nicht nur bei Kunden schnell zu einem großen Image-Schaden mit entsprechenden negativen wirtschaftlichen Folgen führen.

Das AML-Rundum-Paket nach HACCP-Konzept:

Schädlinge im Betrieb müssen nicht sein. Wir zeigen den Weg.

Potentieller Befall durch:

Schädlinge lauern überall. Wir bekämpfen sie erfolgreich.